Unfallflucht: ja oder nein? – ist die Frage, wenn nach typischen Parkplatzremplern und anderen Kleinkollisionen der Verursacher den Schadenort verlässt. Unser Bemerkbarkeitsgutachten gibt die Antwort und ist daher ausschlaggebend für eine strafrechtliche Bewertung des Ereignisses. Selbst wenn es bereits ein Gutachten gibt, müssen Sie nicht davon ausgehen, dass dies das letzte Wort ist!
Mit unserer Prüfung der Gegebenheiten am Unfallort sowie des Unfallfahrzeuges können wir die Bemerkbarkeit des Unfalls zum Unfallzeitpunkt nachvollziehen und in einem Gutachten festhalten. Dabei wird eingehend untersucht, ob der Unfall akustisch, taktil (spürbar) und visuell hätte wahrgenommen werden können. Je nach Ergebnis ist eine Geldstrafe und sogar ein Führerscheinentzug möglich – genauso wie eine restlose Befreiung von jedem falschen Verdacht.
Bei einer Plausibilitätsprüfung klären wir, ob ein Fahrzeugschaden zu der Schilderung eines Unfalls passt. Meist geht es dabei um den Nachweis oder die Wiederlegung von Versicherungsbetrug oder beispielsweise auch um versuchten Abrechnungsbetrug durch Fahrzeugvermieter. Wir prüfen die Sache aus rein technischer Perspektive. Dazu begutachten wir die betreffenden Fahrzeuge und untersuchen die Plausibilität der Schäden. Wenn nötig, bringen wir die Fahrzeuge in die Positionen zum Zeitpunkt des Unfalls und rekonstruieren akribisch das Geschehen.
Plausibilitätsprüfungen sind vielfach eine aufwendige Angelegenheit und haben somit ihren Preis. Unsere Erstberatung ist daher für Sie kostenlos. Bei einer erfolgreichen Prüfung können wir Ihnen allerdings Kosten von mehreren tausend Euro ersparen!
Wenn ein Unfallhergang eindeutig geschildert werden soll, ist die persönliche Wahrnehmung oftmals überfordert. Daher unterstützen wir Gerichte, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungen, aber auch Privatpersonen mit Gutachten, die das Geschehen systematisch aufarbeiten. Brems- und Schleuderspuren sowie Abreibungen auf der Fahrbahn fließen in die Rekonstruktion ebenso ein wie Kontaktspuren mit anderen Fahrzeugen, Fahrzeugbeschädigungen, Spuren von Ölen und Flüssigkeiten. Wir bestimmen Ausgangsgeschwindigkeiten und Fahrtrichtungen, ergründen die Vermeidbarkeit des Unfalls und noch mehr:
Anhand biometrischer Verfahren können wir nachweisen, ob ein angegebener Personenschaden zum Unfallgeschehen passt. Auch mögliche betrügerische Angaben zu Sachschäden können aufgedeckt werden.