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Dein Kfz Gutachter in Kassel

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Du entscheidest, welcher Gutachter nach einem Unfall dein Fahrzeug begutachtet!

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Nach einem Unfall darfst du selbst bestimmen, welcher Gutachter bzw. Sachverständiger dein Fahrzeug begutachtet. Die Versicherung muss dies akzeptieren und auch die Kosten tragen. Lass dich nicht auf vermeintliche Hilfsangebote der Versicherung ein, wenn diese dir ihren eigenen Gutachter schicken wollen. Denk immer daran! Die Versicherung handelt nur in ihrem eigenen Interesse und möchte den Schaden möglichst gering halten.

Versicherung – Nein!

Central Gruppe  – JA!

Schnelle Abwicklung in wenigen Schritten

  • Vereinbare einen Termin mit uns! 
  • Wir begutachten dein Fahrzeug und beantworten deine Fragen – kurzfristige Terminvergabe garantiert! 
  • Wir erstellen dein Gutachten – schnell, professionell & unabhängig. 
  • Wir vermitteln dir bei Wunsch einen Rechtsbeistand, der sich um die Regulierung kümmert. Das heißt: Du hast weniger Arbeit in dieser eh schon unangenehmen Situation! 
  • Du kannst dir die Schadensumme auszahlen lassen oder dein Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen. (Übrigens: Wenn du Geschädigter bist, übernimmt die gegnerische Versicherung unsere Kosten.) 

In wenigen Schritten zur Schadensabwicklung

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Wie können wir dir helfen?

✓ Unfall gehabt?
✓ Teilschuld?

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✓ Unfall gehabt?
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Du hast mit deinem Fahrzeug einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten? Die gegnerische Versicherung will dir einen Gutachter schicken? 

Lass dich auf keinen Fall darauf ein und beauftrage einen unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden unabhängig und neutral begutachtet. Du hast in diesem Fall die freie Wahl eines Gutachters. Auch die Kosten hierfür werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bitte lass dich hier nicht verunsichern. Sprich mit uns – wir helfen und klären auf!

Ist die Schuldfrage unklar? Hast du vielleicht sogar eine Teilschuld?  

Lass dich auch in diesem Fall nicht verunsichern und wenden dich zunächst an uns. Wir hören dir zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation. Auch bei einer möglichen Teilschuld oder unklaren Unfallsituation musst du nicht den Gutachter der Versicherung an dein Fahrzeug lassen. Wir klären vorab die Kostenfrage!

Keine Lust zu lesen?
Dann schau dir unser kurzes Video an!

Du hast mit deinem Fahrzeug einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten? Die gegnerische Versicherung will dir einen Gutachter schicken? 

Lass dich auf keinen Fall darauf ein und beauftrage einen unabhängigen Sachverständigen, der den Schaden unabhängig und neutral begutachtet. Du hast in diesem Fall die freie Wahl eines Gutachters. Auch die Kosten hierfür werden von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Bitte lass dich hier nicht verunsichern. Sprich mit uns – wir helfen und klären auf!

Ist die Schuldfrage unklar? Hast du vielleicht sogar eine Teilschuld?  

Lass dich auch in diesem Fall nicht verunsichern und wenden dich zunächst an uns. Wir hören dir zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation. Auch bei einer möglichen Teilschuld oder unklaren Unfallsituation musst du nicht den Gutachter der Versicherung an dein Fahrzeug lassen. Wir klären vorab die Kostenfrage!

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Soforthilfe

Du hast Fragen?

Unser Büro befindet sich in Kassel, im Herzen von Deutschland. Frei nach dem Motto „Mit uns kann es nur besser werden!“, sind wir bundesweit für dich im Einsatz. Wir sind die besten KFZ Gutachter in Kassel.

Kazim Kaymaz
Geschäftsführer

✓ Kfz-Meister

 
zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertung, IFS GmbH

   anerkannter Sachverständiger für KFZ- Schäden und -Bewertung

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Häufig gestellte Fragen

Ein Schadengutachten ermittelt den entstandenen Schaden an deinem Fahrzeug. Das Gutachten ist die Grundlage für deine Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. In diesem Gutachten wird der Schaden an deinem Fahrzeug beziffert. Auf dieser Basis wird der Schaden ausgeglichen. 

Du bist der oder die Geschädigte in einem Verkehrsunfall, so hast du das Recht einen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Du musst dich keinesfalls auf die eventuelle Nettigkeit der Versicherung einlassen und einen Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Bedenke: Die Versicherung vertritt immer die eigenen Interessen! 

Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.

Für unsere Kosten muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung aufkommen. Solltest du einen Rechtsanwalt hinzuziehen, so hat auch in diesem Fall die gegnerische Versicherung die Kosten zu tragen. Ebenso übernimmt die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten sowie alle zugehörigen und im Gutachten ermittelten Werte. 

 Die Versicherung droht dir „Wir übernehmen nur die Kosten eines Sachverständigen mit entsprechenden Qualifikationen.“ Keine Sorge – unsere Sachverständigen verfügen über die entsprechenden Qualifikationen. Sowohl die GmbH als auch die einzelnen Sachverständigen sind entsprechenden Verbänden angeschlossen und unsere Sachverständigen bilden sich regelmäßig fort. Im Jahr erstellen wir eine Vielzahl an Gutachten, welche von Versicherungen anerkannt werden. 

NEIN! Nach einem Unfall, bei dem du die geschädigte Person bist, versucht die gegnerische Versicherung dich von dem sogenannten Schadenmanagement zu überzeugen. Wir, die Central Gruppe, sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro und zeigen dir genau, worauf du nach einem Unfall achten musst und aus welchen Gründen du dich nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung einlassen solltest.  

In solchen Situationen stehen wir dir zur Seite und klären die Angelegenheit zu deiner vollsten Zufriedenheit. Das bedeutet: Du bist keineswegs dazu verpflichtet einen Sachverständigen zu akzeptieren, welchen dir die gegnerische Versicherung zur Verfügung stellt.  

Die Kosten eines Sachverständigen hat grundsätzlich die gegnerische Versicherung zu tragen. Selbstverständlich ist ein hauseigener Sachverständiger der Versicherung für diese günstiger – dies sollte allerdings nicht deine Sorge sein. Diese Methode dient nur dazu dich zu verunsichern. Auch bei einer unklaren Schuldfrage oder Teilschuld hast du das Recht auf eine eigene Wahl des Sachverständigen. Lass dich bitte nicht verunsichern! 

Lass dich bitte auch in diesem Fall nicht verunsichern und wende dich zunächst an uns. Wir hören dir zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation. 

 

Um die Kosten für ein Gutachten erstattet zu bekommen muss der voraussichtliche Schaden über 750,00 € betragen. Hier spricht man von der sogenannten Bagatellgrenze. Für dich als Laien ist die Schadenhöhe oftmals nicht einschätzbar. Auch ein vermeintlich kleiner Kratzer an der Tür kann deutlich über diesen Betrag liegen. Gerne prüfen wir dies vorab für dich. Sollte sich sodann herausstellen, dass die Erstattung eines Gutachtens nicht erforderlich ist bzw. nicht bezahlt wird, so erstellen wir auch gerne einen passenden Kostenvoranschlag zur Weiterleitung an die Versicherung. 

 

Häufig gestellte Fragen

Ein Schadengutachten ermittelt den entstandenen Schaden an deinem Fahrzeug. Das Gutachten ist die Grundlage für deine Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. In diesem Gutachten wird der Schaden an deinem Fahrzeug beziffert. Auf dieser Basis wird der Schaden ausgeglichen. 

Du bist der oder die Geschädigte in einem Verkehrsunfall, so hast du das Recht einen Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Du musst dich keinesfalls auf die eventuelle Nettigkeit der Versicherung einlassen und einen Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Bedenke: Die Versicherung vertritt immer die eigenen Interessen! 

Für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens benötigen wir nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Ihr Fahrzeug und den Fahrzeugschlüssel. Um gegebenenfalls Fragen beantworten zu können ist es von Vorteil, wenn Sie bei der Besichtigung anwesend sein können.

Für unsere Kosten muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung aufkommen. Solltest du einen Rechtsanwalt hinzuziehen, so hat auch in diesem Fall die gegnerische Versicherung die Kosten zu tragen. Ebenso übernimmt die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten sowie alle zugehörigen und im Gutachten ermittelten Werte. 

 Die Versicherung droht dir „Wir übernehmen nur die Kosten eines Sachverständigen mit entsprechenden Qualifikationen.“ Keine Sorge – unsere Sachverständigen verfügen über die entsprechenden Qualifikationen. Sowohl die GmbH als auch die einzelnen Sachverständigen sind entsprechenden Verbänden angeschlossen und unsere Sachverständigen bilden sich regelmäßig fort. Im Jahr erstellen wir eine Vielzahl an Gutachten, welche von Versicherungen anerkannt werden. 

NEIN! Nach einem Unfall, bei dem du die geschädigte Person bist, versucht die gegnerische Versicherung dich von dem sogenannten Schadenmanagement zu überzeugen. Wir, die Central Gruppe, sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro und zeigen dir genau, worauf du nach einem Unfall achten musst und aus welchen Gründen du dich nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung einlassen solltest.  

In solchen Situationen stehen wir dir zur Seite und klären die Angelegenheit zu deiner vollsten Zufriedenheit. Das bedeutet: Du bist keineswegs dazu verpflichtet einen Sachverständigen zu akzeptieren, welchen dir die gegnerische Versicherung zur Verfügung stellt.  

Die Kosten eines Sachverständigen hat grundsätzlich die gegnerische Versicherung zu tragen. Selbstverständlich ist ein hauseigener Sachverständiger der Versicherung für diese günstiger – dies sollte allerdings nicht deine Sorge sein. Diese Methode dient nur dazu dich zu verunsichern. Auch bei einer unklaren Schuldfrage oder Teilschuld hast du das Recht auf eine eigene Wahl des Sachverständigen. Lass dich bitte nicht verunsichern! 

Lass dich bitte auch in diesem Fall nicht verunsichern und wende dich zunächst an uns. Wir hören dir zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation. 

 

Um die Kosten für ein Gutachten erstattet zu bekommen muss der voraussichtliche Schaden über 750,00 € betragen. Hier spricht man von der sogenannten Bagatellgrenze. Für dich als Laien ist die Schadenhöhe oftmals nicht einschätzbar. Auch ein vermeintlich kleiner Kratzer an der Tür kann deutlich über diesen Betrag liegen. Gerne prüfen wir dies vorab für dich. Sollte sich sodann herausstellen, dass die Erstattung eines Gutachtens nicht erforderlich ist bzw. nicht bezahlt wird, so erstellen wir auch gerne einen passenden Kostenvoranschlag zur Weiterleitung an die Versicherung.