Unfall gehabt?
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und tragen keine Schuld? Unser Service bietet Ihnen eine unkomplizierte und vollständig kostenlose Unterstützung durch ein Schadengutachten. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Wir sind in Kassel tätig und bieten professionelle Gutachterdienste an.
Kontaktieren Sie uns per
Telefon: +49 0561 87069710
E-Mail: info@central-gruppe.de
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Wir begutachten Ihr Fahrzeug und beantworten Ihre Fragen – kurzfristige Terminvergabe garantiert!
Wir erstellen Ihr Gutachten – schnell, professionell & unabhängig
Sie brauchen sich um nichts kümmern – wir senden das Gutachten an die Versicherung zur Regulierung oder empfehlen auf Wunsch einen Rechtsanwalt
Sie bekommen Ihren Schaden bezahlt und können Ihr Fahrzeug auf Wunsch reparieren lassen
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten? Was ist nun zu tun?
Lassen Sie sich auf gar keinen Fall auf die Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung ein. Sie sind die geschädigte Person in dieser Sache und haben das Recht, dass jemand unabhängiges Ihr Fahrzeug begutachtet und somit Ihre Ansprüche zu Papier bringt. Sie stehen im Vordergrund und Ihre Interessen werden vertreten.
Rufen Sie uns an!
Ist die Schuldfrage unklar? Haben Sie vielleicht sogar eine Teilschuld?
Lassen Sie sich bitte auch in diesem Fall nicht verunsichern und wenden Sie sich zunächst an uns. Wir hören Ihnen zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation.
Darum sind Sie bei uns genau richtig
Jahre Erfahrung im Fahrzeugbereich
Gutachten pro Jahr
zufriedene Kunden pro Jahr
Wir sind schnell: Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden
Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung,
denn wir sind Ihr Partner mit langjähriger Erfahrung bei der Regulierung von Haftpflichtschäden:
Wir sind unabhängige Sachverständige, welche genau Ihre Interessen vertreten.
Wir stellen Ihnen auf Wunsch einen Rechtsanwalt zur Verfügung, welcher sich um die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung kümmert.
Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Fachwerkstatt in Ihrer Nähe, damit Ihr Fahrzeug schnell repariert wird und wieder bei Ihnen ist.
Wichtig zu Wissen!
Sie haben die Wahl des Sachverständigen und nicht die gegnerische Versicherung!
Bitte lassen Sie sich auf keinen Fall auf die Nettigkeit der gegnerischen Versicherung ein Ihnen einen hausinternen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Bedenken Sie, dass die Versicherung des Unfallgegners immer Überwiegend im eigenen Interesse und somit zu eigenen Gunsten handelt und reguliert.
Die Klassiker der Versicherungsregulierung sind:
• Keine Berücksichtigung von Wertminderungen
• Reparatur durch Partnerwerkstätten zu Niedrigpreisen
Auch wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder Sie eine Teilschuld besitzen – kontaktieren Sie uns bitte. Wir hören Ihnen zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation.
Gut zu wissen:
Wir bleiben bis zur vollständigen Regulierung des Unfallschadens mit unserem Fachwissen an Ihrer Seite.
Entscheiden Sie sich für die Sachverständigen der Central Gruppe GmbH:
Central Gruppe GmbH
Schadenabwicklung aus einer Hand
- Unabhängig & neutral
Terminvergabe
- Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden
Gutachten
- Berücksichtigung von Wertminderung, Nutzungsausfall sowie ggf. Restwertermittlung
Versicherung
Die Versicherung handelt im eigenen Interesse
- nicht unabhängig
Terminvergabe
- oftmals keine zeitnahen Termine, lange Wartezeiten
Gutachten
- oftmals keine Ermittlung der Wertminderung, des Nutzungsausfalls sowie des Restwertes
Unsere Gutachten sind umfangreich und qualitativ hochwertig
Inhalte eines Haftpflichtgutachtens nach einem Unfall
- Beachtung von Vorschäden
- Dokumentation der Schäden durch Fotos
- Angabe der Reparaturdauer
- Berücksichtigung von Sonderausstattungen
- Angabe des Wiederbeschaffungswertes
- Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung
- Eventueller Nutzungsausfall
Häufig gestellte Fragen: Schadengutachten
Was ist ein Schadengutachten?
Ein Schadengutachten ermittelt den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug . Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. In diesem Gutachten wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug beziffert. Auf dieser Basis wird der Schaden ausgeglichen.
Wer beauftragt das Sachverständigengutachten?
Die Versicherung möchte mir einen hauseigenen Sachverständigen zur Verfügung stellen. Muss ich mich darauf einlassen?
Central Gruppe, sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro und zeigen Ihnen genau, worauf Sie nach einem Unfall achten müssen und aus welchen Gründen Sie nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung eingehen sollten.
In solchen Situationen stehen wir Ihnen zur Seite und klären die Angelegenheit zu Ihrer vollsten Zufriedenheit. Das bedeutet: Sie sind keineswegs dazu verpflichtet einen Sachverständigen zu akzeptieren, welchen Ihnen die gegnerische Versicherung zur Verfügung stellt. Bitte bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung in erster Linie immer die eigenen Interessen vertritt und nicht Sie an erster Stelle stehen. Wählen Sie daher immer den Weg über einen freien Sachverständigen. Wir beraten Sie gerne!
„Der hauseigene Sachverständige der Versicherung ist doch günstiger.“ - Wie verhalte ich mich?
Ist die Schuldfrage unklar? Haben Sie vielleicht sogar eine Teilschuld?
Ist ein Kostenvoranschlag (KVA) einer Werkstatt ausreichend?
Wer kommt für die Kosten der Central Gruppe GmbH auf?
Die Versicherung droht Ihnen „Wir übernehmen nur die Kosten eines Sachverständigen mit entsprechenden Qualifikationen.“ Beauftragen Sie die Central Gruppe GmbH, so können Sie sich sicher sein ein Sachverständigenbüro mit entsprechenden Qualifikationen gewählt zu haben! Sowohl die GmbH als auch die einzelnen Sachverständigen sind entsprechenden Verbänden angeschlossen und unsere Sachverständige bilden sich regelmäßig fort. Im Jahr erstellen wir eine Vielzahl an Gutachten, welche von Versicherungen anerkannt werden.
Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung dient diese der Absicherung des eigenen Fahrzeuges gegen
- Beschädigung,
- Zerstörung oder
- Verlust.
Die vertraglichen Ansprüche im Kfz-Kaskoschadenfall unterscheiden sich von den Ansprüchen im Kfz-Haftlichtschadenfall. In einem Kfz-Haftpflichtschadenfalls werden in aller Regel lediglich
- reine Reparaturkosten
- einfache Bergungs- und Abschleppkosten
berücksichtigt. Ausgeschlossen werden sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere.
Sachverständigenwahl im Kaskofall
Beim Haftpflichtschadenrecht gilt der Grundsatz, dass die geschädigte Person einen neutralen Sachverständigengutachter wählen kann. Dies ist für einen Kaskoschaden nicht der Fall. Somit ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen gewählten Sachverständigen zu tragen. Die Kostenübernahme müssen Sie zwingend mit der Versicherung abstimmen. In den meisten Fällen übt die Versicherung ihr Weisungsrecht aus und bestimmt selbst den Gutachter. In vereinzelten Fällen übernimmt die Versicherung jedoch die Sachverständigenkosten des von Ihnen gewählten Gutachters.
Arten der Kaskoversicherung
In der Regel wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden
Bei einem Teilkaskoschaden handelt es sich um einen Unfall bzw. eine Beschädigung des Fahrzeuges durch
- Eigenverschulden, das heißt Sie selbst haben einen Unfall verursacht bzw.
- Schäden durch
- höhere Gewalt
- Naturgewalten, wie Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung, Sturm
- Wildunfälle
- Diebstahl, Einbruch, Raub
- Brand
- Glasbruch
- Tierschäden, wie Marderbiss (Folgeschäden häufig nicht abgedeckt)
Bei der Teilkaskoversicherung werden persönliche Schadenfreiheitsrabatte nicht berücksichtigt, da sich diese nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse, dem Ort der Zulassung (Regionalklasse), der durchschnittlichen Fahrleistung und anderen Merkmalen richten. Somit führt eine Schadenregulierung durch die Teilkaskoversicherung nicht zur Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts. Sofern eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart wurde, reduziert sich in aller Regel die zu zahlende Versicherungsprämie. Die Übernahme der Kosten kann ausgeschlossen werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Die Vollkaskoversicherung schließt in der Regel die Teilkaskoversicherung mit ein. Sie deckt außerdem
- selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, welche durch Dritte verursacht wurden, jedoch nicht ermittelt werden könnten (Unfallflucht)
- Schäden durch Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte ab.
Bei der Vollkaskoversicherung kann ebenfalls eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall vereinbart werden, die die Versicherungsprämien reduzieren. Durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden kann die Übernahme der Kosten ausgeschlossen werden. Im Schadenfall ist eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse möglich.
Kfz Kaskoschadenfall – Überblick
- deckt Schäden am eigenen Fahrzeug
- freiwillige Zusatzversicherung
- bei Vollkasko: Rückstufung des Versicherungsvertrages im Schadenfall in niedrigere SF-Klasse (keine Rückstufung im Teilkasko Schadenfall)
- allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) halten vertragliche Regelungen fest
- andere Ansprüche als im Haftpflichtschadenfall
- Vollkaskoversicherung schließt Teilkaskoversicherung ein
- keine Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- eigen gewählter Unfallgutachter wird nur mit Zustimmung der Versicherung getragen (Versicherung hat Weisungsrecht)
- Autoteile in Form von Zubehör sind nicht zwingend mitversichert
- mögliche Werkstattbindung im Schadenfall (dann Verlust der Fahrzeuggarantie!)