Kfz Schadengutachten in Kassel

nach einem unverschuldetem Unfall

Unfall gehabt?

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und tragen keine Schuld? Unser Service bietet Ihnen eine unkomplizierte und vollständig kostenlose Unterstützung durch ein Schadengutachten. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Wir sind in Kassel tätig und bieten professionelle Gutachterdienste an.

Kontaktieren Sie uns per
Telefon: +49 0561 87069710
E-Mail: info@central-gruppe.de
WhatsApp: +49 0561 87069710

Wir begutachten Ihr Fahrzeug und beantworten Ihre Fragen – kurzfristige Terminvergabe garantiert!

Wir erstellen Ihr Gutachten – schnell, professionell & unabhängig

Sie brauchen sich um nichts kümmern – wir senden das Gutachten an die Versicherung zur Regulierung oder empfehlen auf Wunsch einen Rechtsanwalt

Sie bekommen Ihren Schaden bezahlt und können Ihr Fahrzeug auf Wunsch reparieren lassen

Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen unverschuldeten Verkehrsunfall erlitten? Was ist nun zu tun?

Lassen Sie sich auf gar keinen Fall auf die Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung ein. Sie sind die geschädigte Person in dieser Sache und haben das Recht, dass jemand unabhängiges Ihr Fahrzeug begutachtet und somit Ihre Ansprüche zu Papier bringt. Sie stehen im Vordergrund und Ihre Interessen werden vertreten.

Rufen Sie uns an!

Ist die Schuldfrage unklar? Haben Sie vielleicht sogar eine Teilschuld?
Lassen Sie sich bitte auch in diesem Fall nicht verunsichern und wenden Sie sich zunächst an uns. Wir hören Ihnen zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation.

Darum sind Sie bei uns genau richtig

Jahre Erfahrung im Fahrzeugbereich

Gutachten pro Jahr

zufriedene Kunden pro Jahr

Wir sind schnell: Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden

Wir unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung,

denn wir sind Ihr Partner mit langjähriger Erfahrung bei der Regulierung von Haftpflichtschäden:

Wir sind unabhängige Sachverständige, welche genau Ihre Interessen vertreten.

Wir stellen Ihnen auf Wunsch einen Rechtsanwalt zur Verfügung, welcher sich um die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung kümmert.

Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Fachwerkstatt in Ihrer Nähe, damit Ihr Fahrzeug schnell repariert wird und wieder bei Ihnen ist.

Wichtig zu Wissen!

Sie haben die Wahl des Sachverständigen und nicht die gegnerische Versicherung!

Bitte lassen Sie sich auf keinen Fall auf die Nettigkeit der gegnerischen Versicherung ein Ihnen einen hausinternen Sachverständigen zur Verfügung zu stellen. Bedenken Sie, dass die Versicherung des Unfallgegners immer Überwiegend im eigenen Interesse und somit zu eigenen Gunsten handelt und reguliert.

Die Klassiker der Versicherungsregulierung sind:
• Keine Berücksichtigung von Wertminderungen
• Reparatur durch Partnerwerkstätten zu Niedrigpreisen

Auch wenn die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder Sie eine Teilschuld besitzen – kontaktieren Sie uns bitte. Wir hören Ihnen zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation.

Gut zu wissen:

Wir bleiben bis zur vollständigen Regulierung des Unfallschadens mit unserem Fachwissen an Ihrer Seite.

Entscheiden Sie sich für die Sachverständigen der Central Gruppe GmbH:

Central Gruppe GmbH

R

Schadenabwicklung aus einer Hand

  • Unabhängig & neutral
R

Terminvergabe

  • Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden
R

Gutachten

  • Berücksichtigung von Wertminderung, Nutzungsausfall sowie ggf. Restwertermittlung

Versicherung

Q

Die Versicherung handelt im eigenen Interesse

  • nicht unabhängig
Q

Terminvergabe

  • oftmals keine zeitnahen Termine, lange Wartezeiten
Q

Gutachten

  • oftmals keine Ermittlung der Wertminderung, des Nutzungsausfalls sowie des Restwertes

Unsere Gutachten sind umfangreich und qualitativ hochwertig

Inhalte eines Haftpflichtgutachtens nach einem Unfall

  • Beachtung von Vorschäden
  • Dokumentation der Schäden durch Fotos
  • Angabe der Reparaturdauer
  • Berücksichtigung von Sonderausstattungen
  • Angabe des Wiederbeschaffungswertes
  • Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung
  • Eventueller Nutzungsausfall

Häufig gestellte Fragen: Schadengutachten

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ermittelt den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug . Das Gutachten ist die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. In diesem Gutachten wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug beziffert. Auf dieser Basis wird der Schaden ausgeglichen. 

Wer beauftragt das Sachverständigengutachten?
Sind Sie der oder die Geschädigte in einem Verkehrsunfall, so haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich keinesfalls auf die eventuelle Nettigkeit der Versicherung einlassen und einen Sachverständigen der Versicherung akzeptieren. Bedenken Sie: Die Versicherung vertritt immer die eigenen Interessen!
Die Versicherung möchte mir einen hauseigenen Sachverständigen zur Verfügung stellen. Muss ich mich darauf einlassen?
Nach einem Unfall, bei dem Sie die geschädigte Person sind, versucht die gegnerische Versicherung Sie von dem sogenannten Schadenmanagement zu überzeugen. Wir, die
Central Gruppe, sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro und zeigen Ihnen genau, worauf Sie nach einem Unfall achten müssen und aus welchen Gründen Sie nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung eingehen sollten.

In solchen Situationen stehen wir Ihnen zur Seite und klären die Angelegenheit zu Ihrer vollsten Zufriedenheit. Das bedeutet: Sie sind keineswegs dazu verpflichtet einen Sachverständigen zu akzeptieren, welchen Ihnen die gegnerische Versicherung zur Verfügung stellt. Bitte bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung in erster Linie immer die eigenen Interessen vertritt und nicht Sie an erster Stelle stehen. Wählen Sie daher immer den Weg über einen freien Sachverständigen. Wir beraten Sie gerne!

„Der hauseigene Sachverständige der Versicherung ist doch günstiger.“ - Wie verhalte ich mich?
Die Kosten eines Sachverständigen hat grundsätzlich die gegnerische Versicherung zu tragen. Selbstverständlich ist ein hauseigener Sachverständiger der Versicherung für diese günstiger – dies sollte allerdings nicht Ihre Sorge sein. Diese Methode dient nur dazu Sie zu verunsichern. Auch bei einer unklaren Schuldfrage oder Teilschuld haben Sie das Recht auf eine eigene Wahl Ihres Sachverständigen. Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern
Ist die Schuldfrage unklar? Haben Sie vielleicht sogar eine Teilschuld?
Lassen Sie sich bitte auch in diesem Fall nicht verunsichern und wenden Sie sich zunächst an uns. Wir hören Ihnen zu und beurteilen mit unserem Fachwissen die Situation.
Ist ein Kostenvoranschlag (KVA) einer Werkstatt ausreichend?
Um die Kosten für ein Gutachten erstattet zu bekommen muss der voraussichtliche Schaden über 750,00 € betragen. Hier spricht man von der sogenannten Bagatellgrenze. Für Sie als Laien ist die Schadenhöhe oftmals nicht einschätzbar. Auch ein vermeintlich kleiner Kratzer an der Tür kann deutlich über diesen Betrag liegen. Gerne prüfen wir dies vorab für Sie. Sollte sich sodann herausstellen, dass die Erstattung eines Gutachtens nicht erforderlich ist bzw. nicht bezahlt wird, so erstellen wir Ihnen auch gerne einen passenden Kostenvoranschlag zur Weiterleitung an die Versicherung.
Wer kommt für die Kosten der Central Gruppe GmbH auf?
Für unsere Kosten muss der Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung aufkommen. Sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, so hat auch in diesem Fall die gegnerische Versicherung die Kosten zu tragen. Ebenso übernimmt die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten sowie alle zugehörigen und im Gutachten ermittelten Werte.

Die Versicherung droht Ihnen „Wir übernehmen nur die Kosten eines Sachverständigen mit entsprechenden Qualifikationen.“ Beauftragen Sie die Central Gruppe GmbH, so können Sie sich sicher sein ein Sachverständigenbüro mit entsprechenden Qualifikationen gewählt zu haben! Sowohl die GmbH als auch die einzelnen Sachverständigen sind entsprechenden Verbänden angeschlossen und unsere Sachverständige bilden sich regelmäßig fort. Im Jahr erstellen wir eine Vielzahl an Gutachten, welche von Versicherungen anerkannt werden.

Kaskogutachten

Unfall durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt wie Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl und Brand

Bei der Kaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung dient diese der Absicherung des eigenen Fahrzeuges gegen

  • Beschädigung,
  • Zerstörung oder 
  • Verlust.

Die vertraglichen Ansprüche im Kfz-Kaskoschadenfall unterscheiden sich von den Ansprüchen im Kfz-Haftlichtschadenfall. In einem Kfz-Haftpflichtschadenfalls werden in aller Regel lediglich

  • reine Reparaturkosten
  • einfache Bergungs- und Abschleppkosten

berücksichtigt. Ausgeschlossen werden sonstige Positionen wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Betriebsmittel und andere.

Sachverständigenwahl im Kaskofall

Beim Haftpflichtschadenrecht gilt der Grundsatz, dass die geschädigte Person einen neutralen Sachverständigengutachter wählen kann. Dies ist für einen Kaskoschaden nicht der Fall. Somit ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen gewählten Sachverständigen zu tragen. Die Kostenübernahme müssen Sie zwingend mit der Versicherung abstimmen. In den meisten Fällen übt die Versicherung ihr Weisungsrecht aus und bestimmt selbst den Gutachter. In vereinzelten Fällen übernimmt die Versicherung jedoch die Sachverständigenkosten des von Ihnen gewählten Gutachters.

Arten der Kaskoversicherung

In der Regel wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden

Bei einem Teilkaskoschaden handelt es sich um einen Unfall bzw. eine Beschädigung des Fahrzeuges durch

  • Eigenverschulden, das heißt Sie selbst haben einen Unfall verursacht bzw.
  • Schäden durch
    • höhere Gewalt
    • Naturgewalten, wie Blitzschlag, Hagel, Überschwemmung, Sturm
    • Wildunfälle
    • Diebstahl, Einbruch, Raub
    • Brand
    • Glasbruch
    • Tierschäden, wie Marderbiss (Folgeschäden häufig nicht abgedeckt)

Bei der Teilkaskoversicherung werden persönliche Schadenfreiheitsrabatte nicht berücksichtigt, da sich diese nach dem Fahrzeugtyp (Typklasse, dem Ort der Zulassung (Regionalklasse), der durchschnittlichen Fahrleistung und anderen Merkmalen richten. Somit führt eine Schadenregulierung durch die Teilkaskoversicherung nicht zur Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts. Sofern eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart wurde, reduziert sich in aller Regel die zu zahlende Versicherungsprämie. Die Übernahme der Kosten kann ausgeschlossen werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Die Vollkaskoversicherung schließt in der Regel die Teilkaskoversicherung mit ein. Sie deckt außerdem

  • selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, welche durch Dritte verursacht wurden, jedoch nicht ermittelt werden könnten (Unfallflucht)
  • Schäden durch Vandalismus, d.h. mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Dritte ab.

Bei der Vollkaskoversicherung kann ebenfalls eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall vereinbart werden, die die Versicherungsprämien reduzieren. Durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden kann die Übernahme der Kosten ausgeschlossen werden. Im Schadenfall ist eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse möglich.

Kfz Kaskoschadenfall – Überblick

  • deckt Schäden am eigenen Fahrzeug
  • freiwillige Zusatzversicherung
  • bei Vollkasko: Rückstufung des Versicherungsvertrages im Schadenfall in niedrigere SF-Klasse (keine Rückstufung im Teilkasko Schadenfall)
  • allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) halten vertragliche Regelungen fest 
  • andere Ansprüche als im Haftpflichtschadenfall
  • Vollkaskoversicherung schließt Teilkaskoversicherung ein
  • keine Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • eigen gewählter Unfallgutachter wird nur mit Zustimmung der Versicherung getragen (Versicherung hat Weisungsrecht)
  • Autoteile in Form von Zubehör sind nicht zwingend mitversichert
  • mögliche Werkstattbindung im Schadenfall (dann Verlust der Fahrzeuggarantie!)

 

 

4.9
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Unverschuldeter Unfall? Wir wissen was jetzt zu tun ist!
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