Pkw & Gebrauchtwagen

Erfahren Sie den Wert Ihres Fahrzeuges

Sie planen den Verkauf Ihres Gebrauchtwagens oder benötigen einen Nachweis für Ihre Bank, sei es als Kreditsicherheit oder für eine Leasinggesellschaft? Die Gründe, den Wert Ihres Fahrzeugs zu kennen, sind vielfältig.

Die Bestimmung des Fahrzeugwerts erfolgt durch die Erstellung eines Wertgutachtens, das eine präzise und detaillierte Analyse Ihres Gebrauchtwagens beinhaltet. Unsere Sachverständigen berücksichtigen dabei:

  • den exakten Zustand des Fahrzeugs,
  • die Laufleistung, das Alter und die Ausstattung,
  • eventuelle Vorschäden, von denen einige Fahrzeughalter möglicherweise bis zur Gutachtenserstellung nichts wussten.

Oldtimer, Youngtimer, Sammler- & Szenefahrzeuge

Wir bewerten Ihr Fahrzeug – ausführlich und unabhängig

Sie haben sich Ihren Traum erfüllt und können nun endlich ihren „Lieblingsoldtimer“ Ihr Eigen nennen?

Herzlichen Glückwunsch!

Wie geht es nun weiter? Für Ihren Oldtimer benötigen Sie eine entsprechende Versicherung. Damit die Versicherungsgesellschaft eine Einstufung vornehmen kann, müssen Sie bei dieser ein Wertgutachten Ihres Fahrzeuges vorlegen. Gerne nehmen wir eine entsprechende Wertermittlung nach Inaugenscheinnahme und Prüfung Ihres Fahrzeuges vor und übermitteln diese direkt an Ihre Versicherung.

Eine Wertermittlung Ihres Fahrzeuges dient aber nicht nur zur Versicherungseinstufung, sondern ist auch im Falle eines Unfalls oder Schadens von großer Bedeutung.

Wir sind Bewertungspartner der classic-analytics, ein auf Oldtimer und klassische Fahrzeuge spezialisiertes Unternehmen und bieten Ihnen als qualifizierte Sachverständige auch in diesem Bereich eine Vielzahl von Dienstleistungen an.

Sonderfahrzeuge, Lkw, Busse & Traktoren

Erfahren Sie den Wert Ihres Sonderfahrzeuges

Jedes Fahrzeug hat einen Wert – nicht nur der klassische PKW mit seinen 4-Rädern, sondern auch sogenannte Sonderfahrzeuge, LKW, Busse und Traktoren. Zu den Sonderfahrzeugen zählen unter anderem:

  • landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Behörden- und Einsatzfahrzeuge
  • Trikes
  • behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge
  • Verkaufswagen
  • Anhänger

Sie besitzen ein solches „Gefährt“? – Sprechen Sie uns an, wir ermitteln den Wert Ihres Fahrzeuges!

Zweiräder: Krafträder, Fahrräder und E-Bikes

professionelle Fahrzeugbewertung

Egal ob Motorräder – mit oder ohne Umbauten – oder auch die immer beliebter werdenden E-Bikes. Wir nehmen Ihr Fahrzeug „unter die Lupe“ und ermitteln den Wert Ihres Gefährtes.

Häufig gestellte Fragen: Fahrzeugbewertung

Wofür brauche ich eine Fahrzeugbewertung?
Die Bewertung von Fahrzeugen dient zur Versicherungseinstufung, zum Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, zur Vorlage bei einer Leasinggesellschaft und zur Vorlage bei einem Kreditinstitut als Sicherheit oder zur privaten Nutzung.
Ab wann ist ein Oldtimer ein Oldtimer?
Das Fahrzeug auf zwei oder vier Rädern muss mindestens 30 Jahre alt sein bzw. vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein. Mit einem historischen Kennzeichen, dem sogenannten Oldtimer H-Kennzeichen (erkennbar am H am Ende des Kfz-Kennzeichens) werden Fahrzeuge sodann steuerlich begünstigt. Das bedeutet beispielsweise, freie Fahrten in Umweltzonen. 30 Jahre reichen jedoch nicht für ein H-Kennzeichen aus, denn ein Oldtimer muss gut erhalten und gepflegt sein! Damit ein Kraftfahrzeug überhaupt als Oldtimer eingestuft wird, wird seit März 2007 ein Gutachten verlangt.
Was ist ein Szenefahrzeug?
Bei einem Szenefahrzeug handelt es sich um ein Fahrzeug, was auf die eigenen Wünsche angepasst und aufwändig umgebaut wird. Egal ob gechoppte Dächer, gecleante Karosserien, gechipte Motoren. Turboaufladung, höhere Verdichtung oder einfach eine besondere Lackierung, dies und vieles mehr ist möglich.
Was ist ein Sonderfahrzeug?
Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge mit besonderen Rechten, die einen bestimmten Nutzen und eine spezifische Aufgabe haben. Als Sonderfahrzeuge gelten Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Taxen, Stadtreinigungswagen, Müllabfuhr oder auch ein Krankenwagen.
Was ist ein Zweirad?
Unter einem Zweirad werden insbesondere Mofas, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder, Motorroller als auch Motorräder verstanden.
Unverschuldeter Unfall? Wir wissen was jetzt zu tun ist!
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