Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird meist mithilfe eines mobil aufgestellten Messgerätes oder auch mit einer stationäre, d. h. festen, Messanlage gemessen. Jedoch kommt es auch vor, dass eine Messung durch Hinterherfahren mit einem Polizeifahrzeug oder mit einem normalen Fahrzeug mit ungeeichtem Tachometer, durchgeführt wird.
Fehlmessungen sind in den meisten Fällen durch menschliche Fehler bei der Bedienung von Geschwindigkeitsmessgeräten begründet. Aber auch einzelne Messgerättypen sind im Speziellen nicht immer fehlerfrei. So können zum Beispiel erhebliche Zweifel an der Messwertzuordnung eines bestimmten Messgerätetyps auftreten. Zudem müssen Geschwindigkeitsüberschreitungen rechtzeitig angezeigt werden. Messungen unmittelbar hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder eine unklare Beschilderung sind beispielsweise nicht zulässig. Voraussetzung der Messung ist es, dass es sich um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt. Verstöße, die durch Hinterherfahren ermittelt werden, unterliegen einem solchen Verfahren nicht. Für dieses Verfahren müssen alle Vorschriften der Bedienungsanleitung beachtet werden. Die Messbeamten müssen zudem geschult sein. Eine lückenlose Dokumentation der Messung wird vorausgesetzt. Sollte sodann ein Zeugenfragenbogen, Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid ergehen, muss die Person auf dem Foto, klar identifizierbar sein. Der Fahrer muss dann innerhalb der nächsten drei Monate ermittelt werden. Gelingt dies nicht, verjährt die Angelegenheit. Der Halter haftet nicht für Geschwindigkeitsverstöße.
Die Schwere eines Rotlichtverstoßes hängt davon ab, wie lange die Ampel schon rot war, als diese überfahren wurde. Da geht es um Sekunden!
Rotlichtverstöße werden durch stationär, d. h. fest installierte Messgeräte oder durch Beobachtungen von Polizeibeamten und -beamtinnen dokumentiert. Bei stationär installierten Messgeräten handelt es sich meist um ein Messverfahren, bei denen Induktionsschleifen in der Fahrbahn integriert wurden oder einfach Mittels eines Lasers. Hier kann es auch sein, dass gleichzeitig die Geschwindigkeit mitgemessen wird. So kann es schnell passieren, dass gleich zwei Verstöße gleichzeitig drohen. Zudem befinden sich meistens zwei Messgeräte in einer Messsäule, die auch auf Nebenstraßen gerichtet, sind. Wurde ein Rotlichtverstoß durch Polizeibeamten und -beamtinnen ermittelt, kommt es hier auch die genaue Beobachtung an. Wo befanden sich die Beamten, welche Strecke legten diese zurück, wie wurde der Verstoß beobachtet. Hier stellen sich viele Fragen, die von uns genaustens geprüft werden. Häufig kommt es vor, dass sich auch die Beamten irren.
Auch hier muss es sich um ein standardisiertes Messverfahren handeln. Die Messung muss den Vorgaben des Herstellers entsprechen. Die Vorschriften der Bedienungsanleitung müssen beachtet werden, die Messung muss lückenlos dokumentiert werden und die Messbeamten und -beamtinnen müssen hierfür entsprechend geschult sein.
Wir prüfen, ob der Vorwurf des Rotlichtverstoßes gerechtfertigt ist, eine fest installierte Anlage oder Ampel überhaupt richtig arbeitete, ob Zeugenaussagen mit den allgemeinen Tatsachen übereinstimmen und vieles mehr.
Wenden Sie sich bitte sofort an uns – denn die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid endet nach 14 Tagen! Sollten Sie verkehrsrechtsschutzversichert sein, fallen Ihnen keine Kosten für unsere Arbeiten an.
Es gilt: Je dichter aufgefahren wird, desto höher fällt die Strafe aus.
Umso wichtiger ist es, eine Anschuldigung bezüglich eines Abstandsverstoßes nicht einfach hinzunehmen! Denn auch bei Abstandsmessungen können Fehlerquellen auftreten. Häufig ist die Person am Gerät die Ursache. Ebenso kommt das allgemeine Verkehrsgeschehen während der Messung zum Tragen. War es dem Fahrer überhaupt möglich, einen Abstandsverstoß zu vermeiden? Des Weiteren können formale Gründe auftreten. War das Gerät beispielsweise in der vorgeschriebenen Mindesthöhe aufgestellt? Wurden alle nötigen Toleranzen berücksichtigt? Die Fehlerquellen bei Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren sind zahlreich.
Abstandsverstöße werden häufig durch Nachfahren mit einem Fahrzeug ermitteln. Oft werden Abstandsverstöße von Autobahnbrücken herab erfasst. Hierbei wird der Messwert durch die Auswertung einer Videoaufnahme ermittelt. Um den Abstand zu ermitteln sind die Markierungen auf den Fahrbahnen wichtig. Die Fahrbahnmarkierungen erfolgten durch einen festgeschriebenen Abstand zueinander, sodass dieser leichter bestimmt werden. Bei diesem Verfahren ist es essenziell, den vorangegangen Verkehr zu beobachten. Häufig kommt es zu unverschuldeten Abstandsverstoß, da dieser auf ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zurückzuführen ist.
Für die Identifizierung des Fahrers wird ein Standbild des Videos verwendet. Auch bei solch einer Messung müssen die Vorschriften der Bedienungsanleitung eingehalten werde. Des Weiteren muss das Messpersonal ordnungsgemäß geschult sein, um die Messung durchführen und auswerten zu können. Außerdem bedarf die Messung einer lückenlosen Dokumentation.